Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen und Reiseleitungen sowie Besichtigungen durch und mit FaMa GmbH - DIE Stadtverführer
Bitte schenken Sie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der FaMa GmbH - DIE Stadtverführer, im folgenden DS genannt, und mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.
§ 1 Buchung / Vertragsabschluß
Die Buchung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt als Werksvertrag gemäß §§ 631ff BGB mit unserer schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung zustande.
§ 2 Bezahlung der Stadtführungen, Reisebegleitungen und Besichtigungen
Sie sind jeweils zu Beginn der Führung bei DS zu bezahlen. Zahlungen können per Rechnung, in bar, per Voucher oder per Verrechnungsscheck erfolgen.
§ 3 Leistungen und Preise
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind ausschließlich die Leistungs- und Preisangaben aus der Leistungsbeschreibung vom 12/06 maßgebend.
§ 4 Rücktritt, Abbruch, Umbuchungen
4.1. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn, wird der vereinbarte Preis für die jeweilige Führung/Reisebegleitung/Besichtigung berechnet. Bei einer Stornierung wird eine Stornierungsnummer vergeben, die beide Seiten über Datum und Zeit einer Stornierung informiert.
4.2. Sofern der Reisende eine Führung nach Beginn aus Gründen abbricht, die er selbst zu verantworten hat, beansprucht die DS den vollen Preis
4.3. Erfolgt eine Stornierung einer bereits gebuchten Leistung, so ist die DS bei Stadtführungen/Reiseleitungen/Besichtigungen berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 € pro bestellter Stadtführung/Reiseleitung/Besichtigung zu erheben.
4.4. Bei Umbuchungen wird, sofern diese durchgeführt werden können eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 4,00 € pro bestellter Stadtführung/Reiseleitung/Besichtigung erhoben.
§ 5 Wartezeit/Ausfallhonorar
Die Wartezeit beträgt 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt, danach entscheidet der Stadtführer selbst, ob diese Gruppe als nicht angereist gilt. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob, falls der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachzukommen hat, die ursprüngliche vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Die Wartezeit wird mit 6,00 € berechnet. Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen oder die Anzahl der pro Führung bestellten Stadtführer reduziert, ohne dass mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung bei der DS erfolgte (Stornierungsnummer) fällt ein Ausfallhonorar in Höhe des Führungspreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00€ an. Die Rechnungslegung erfolgt durch die DS.
§ 6 Öffentliche Stadtführungen
DS vermittelt öffentliche Stadtführungen zu bekannt gegeben Zeiten und Treffpunkten.
Die Mindestteilnehmerzahl an einer Führung beträgt 7 (sieben) Personen. Sollten sich weniger Personen zu einer Stadtführung einfinden, so liegt es im Ermessen des Stadtführers die Führung durchzuführen oder abzusagen. Bei Absage durch den Stadtführer besteht vom Ticketinhaber kein Anspruch auf eine Führung. Das bereits gezahlte Entgelt wird bar vom Stadtführer ausgezahlt. Die Teilnahme an der Führung geschieht auf eigene Gefahr.
§ 7 Haftung
Die DS haftet nicht für Schäden, die Dritten durch eine Stadtführung/Reiseleitung/Besichtigung entstehen können oder werden. Die Teilnahme an Führungen/Reiseleitung/Besichtigung, dies gilt insbesondere für die zu vermittelnden Türme geschehen auf eigene Gefahr. Die DS ist nur Vermittler zwischen dem Stadtführer und den zu führenden Personen / Gruppen.
Bautzen, 01. Januar 2007
FaMa GmbH - DIE Stadtverführer




